Hier ist die Erste Deutsche BUNTschau mit den Irrsinnsthemen des Monats November (Teil 1):
Recht vor Gnade
Am Sonntag ging bei der Polizeiinspektion Neu-Ulm um 18.30 Uhr der Anruf eines angeblich besorgten Nachbarn ein: Zirka 40 Personen würden in einer Wohnung – verordnungswidrig – eine Party feiern.
Die Polizei machte sich daraufhin zum „Tatort“ auf. Dort fand sie jedoch lediglich 23 Personen vor, die meisten von ihnen waren Kinder. Sie feierten ohne Mund-Nasen-Schutz Geburtstag und hielten dabei laut Polizei keine Abstandsregeln ein.
Die Polizei schaffte es jedoch, Herr der Lage zu werden und illegale Versammlung konsequent und ohne unangebrachte Milde aufzulösen.
Es ist beruhigend, dass die Polizei hier mit der gebotenen Härte vorgegangen ist.
Unser verbindlichster Dank gilt auch dem aufmerksamen Nachbarn, für den Wachsamkeit und Meldebereitschaft nicht nur leere Worthülsen, sondern oberste Bürgerpflicht sind, und der wegen dieses Vorfalls extra seine Hauptbeschäftigung kurzfristig unterbrochen hat, nämlich Falschparker anzuzeigen.
Schön zu wissen, dass unser Rechtsstaat dann, wenn es wirklich drauf ankommt, so reibungslos und zuverlässig wie ein Schweizer Uhrwerk funktioniert.
Fake-News by the numbers
Am 02.11 lief auf Pro Sieben die Dokumentation „Diagnose Trump – Wie tickt der Präsident der USA?“
Ja, wir haben bereits sehnlichst darauf gewartet, uns endlich das Denken und Handeln des besten US-Präsidenten aller Zeiten von einem Haufen System-Maulhuren erklären zu lassen, die schon anhand der Titelwahl keinen Hehl daraus machen, dass sie erst gar nicht den Versuch einer neutralen, fairen und ausgewogenen Berichterstattung – also handwerklich sauberen Journalismus – anzutäuschen gedenken, da sie Trump offensichtlich noch nicht einmal als Menschen betrachten, sondern als eine Krankheit, die sie dem amerikanischen Wahlvolk diagnostiziert haben. Vielleicht sogar so etwas wie eine echte Seuche, schlimmer noch als Corona.
Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass die an der Sendung und Titelwahl Beteiligten ansonsten nicht zu denjenigen gehören, die an anderer Stelle permanent durch lautes mediales Mimimi auffallen über Hassrede und entmenschlichende Sprache in den sozialen Netzwerken.
Um auch den letzten Zweifel auszuräumen, es könne sich bei der Sendung vielleicht doch nicht um reine Anti-Trump-Hetzpropaganda handeln, wirbt Pro Sieben für seine Schmierenkomödie mit einer Meldung der Washington Post vom 9. Juli dieses Jahres:
„Präsident Trump hat seit seiner Amtseinführung über 20.000 falsche oder irreführende Behauptungen aufgestellt.“
Achten Sie mal auf die interessante Wortwahl: Sie schreiben nicht „Lügen“, sondern „falsche oder irreführende Behauptungen“. Das könnte auch bedeuten, dass es lediglich eine einzige falsche und 19.999 irreführende Behauptungen waren, wobei „irreführend“ nicht näher definiert ist und letztendlich auch gemeint sein könnte, dass es Aussagen waren, die linksdrehende Journalisten irritiert haben, weil sie nicht in ihr Weltbild passen.
Wie auch immer, das dürfte dann die 20.001. Lüge oder Verdrehung sein, die die Washington Post über Donald Trump verbreitet hat. Dieselbe Washington Post, die sich unter Obama acht Jahre lang nie die Mühe gemacht hat, akribisch Buch zu führen über vermeintlich falsche oder irreführende Behauptungen. Dieselbe Washington Post, die sich über den Korruptions-Skandal um Hunter und Joe Biden genüsslich ausschweigt, um den eigenen Wunschkandidaten bedingungslos zu unterstützen.
Und Pro Sieben übernimmt diese Meldung als Teaser, ohne sie auch nur ansatzweise zu hinterfragen.
Und jetzt googeln Sie spaßeshalber mal, ob es auf Pro Sieben jemals eine Sendung gab mit dem Titel „Diagnose Merkel – wie tickt die deutsche Bundeskanzlerin?“ – na, Erfolg gehabt? Nicht? Sowas aber auch!
Also, falls jemand fragen sollte: Das ist die allerunterste Schublade von Schmierenjournalismus! Also exakt das, was Trump den Mainstream-Medien vorwirft. Und das ist weder eine falsche noch eine irreführende Behauptung, sondern die nackte, kalte, ungeschönte Wahrheit.
Gesinnungspolizei
Am 4. November teilte die Berliner Polizei auf Facebook zur Veranschaulichung ihres Aktionstags gegen „Hassrede“ ein eindeutig strafbares Posting, in dem jemand offensichtlich forderte, Flüchtlinge nicht mehr abzuschieben, sondern zu vergasen.
Dazu schrieb die Polizei:
„Ein bisschen Hetze hier, ein bisschen Hatespeech da über das Netz ausgeschüttet – bequem von Zuhause aus. Vom warmen weichen Sofa im geheizten Wohnzimmer aus hetzt es sich bequem und über Geflüchtete auf der Suche nach einer neuen Heimat, weil die alte das Wort Heimat vielleicht nicht mehr verdient. Eine praktische Lösung für das ‚Problem‘, die bekanntlich vor ein paar Jahrzehnten schonmal umgesetzt wurde, gleich noch hinterher.
Kommentare wie dieser führen zur bekannten Verrohung im Netz. Zu Hauf wahllos und vermeintlich anonym übers Netz verteilt, schicken sie sich an, salonfähig zu sein. ,Das wird man wohl noch sagen dürfen‘ und ,Das ist Meinungsfreiheit‘ hört man die Rechtfertigungen.
Aber das ist es nicht und wird es auch niemals sein. Wer so über Menschen schreibt, verdient nur eins: Einen Besuch unseres Staatsschutzes. Gestern durchsuchten unsere Kollegen im Rahmen des bundesweit 6. Aktionstages gegen #Hasspostings u.a. das Zuhause, aus dem dieser Beitrag stammt, denn Hass ist keine Meinung.“
Verehrte Berliner Polizei, Ihr Beitrag ist in entscheidenden Teilen juristischer Mumpitz und daher grob irreführend, was äußerst bedenklich ist, wenn so etwas von einer Polizeibehörde veröffentlicht wird.
Von wegen „Hass ist keine Meinung“: Doch! Hass ist sehr wohl eine Meinung, oder treffender ausgedrückt, eine völlig normale, natürliche menschliche Gefühlsregung, genauso wie sein Gegenteil, die Liebe. Es gibt in Deutschland – zumindest momentan noch – kein Gesetz, das es Menschen verbietet, völlig normale, natürliche menschliche Gefühlsregungen wie Hass oder Liebe zu empfinden und diese auch zum Ausdruck zu bringen. Das fällt derzeit nämlich noch unter die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes.
Die Rechtsgrundlage für Ihre polizeilichen Maßnahmen war daher mitnichten das einfache Artikulieren der normalen, natürlichen menschlichen Gefühlsregung „Hass“, wie Ihr Beitrag irreführend glauben machen soll, sondern das Tätigen strafbarer Äußerungen, beispielsweise nach § 111 Strafgesetzbuch (öffentlicher Aufruf zu Straftaten) oder § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung), so wie das in dem von Ihnen veröffentlichen Beispiel der Fall ist, wenn jemand Flüchtlinge vergasen will.
Sie täuschen der Öffentlichkeit hier – ob unwissentlich oder vorsätzlich, sei dahingestellt – einen nichtexistenten Straftatbestand, nämlich „Hassrede“, vor und vermitteln damit wahrheitswidrig den Eindruck, diesen nichtexistenten Straftatbestand durch polizeiliche Maßnahmen – sogar mit einem richterlichen Beschluss zu dem massiven Grundrechtseingriff der Hausdurchsuchung – zu verfolgen. Mit der unzutreffenden Behauptung, Hass sei keine Meinung, implizieren Sie dem Leser fälschlicherweise, die Artikulation des Gefühls „Hass“ sei nicht vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und könne polizeiliche Ermittlungen bis hin zur Hausdurchsuchung auslösen. Was aber beides nicht der Fall ist.
Der Terminus „Hassrede“ existiert im deutschen Strafrecht nicht. Gleiches gilt für „Hetze“ – ein Begriff, der in totalitären Unrechtsstaaten wie der DDR oder der Sowjetunion zur Pseudo-Legitimation von Willkürmaßnahmen zur Verfolgung, Unterdrückung, Folter und Ermordung von Regimekritikern missbraucht wurde.
Wir wissen nicht, ob Sie, verehrte Berliner Polizei, sich in dieser unschönen Tradition stehen sehen oder von den Bürgern so gesehen werden wollen. Ihr Beitrag trägt jedenfalls dazu bei, bei Menschen, die ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung an Anspruch nehmen wollen, ein Klima der Angst zu verbreiten und sie mundtot zu machen. Daher ist er eines Organs des Rechtsstaats unwürdig und ein handfester Skandal. Über den sich außer uns aber komischerweise niemand empört.
Arschtritt mit Anlauf
Die Bundesregierung hat eine einmalige Corona-Sonderzahlung für Soldaten und Bundesbeamte in Höhe von bis zu 600 Euro bewilligt. Damit soll die Belastung „abgemildert“ werden. Das Geld soll noch vor Ende dieses Jahres überwiesen werden, wie das Kabinett am Mittwoch in Berlin entschied.
Zur Begründung hieß es, ebenso wie die Tarifbeschäftigten seien auch die Beamten und Wehrsoldempfänger durch die Pandemie in diesem Jahr einer „zusätzlichen Belastung“ ausgesetzt. Die Sonderzahlung sei gedacht, um diese Belastung „abzumildern“.
Also diese schreckliche, nicht vorhandene „Belastung“ für Menschen, die einen sicheren Job beim Staat mit einem sicheren, festen Gehalt haben und – im Gegensatz zu den meisten anderen – nicht von tatsächlichen Belastungen wie finanziellen Einbußen, Kurzarbeit, Jobverlust, Pleiten oder gar der Vernichtung ihres gesamten Lebenswerks betroffen sind.
Diese nette kleine Finanzspritze der Politik für ihre Günstlinge wird übrigens – und das ist tatsächlich der blanke Hohn – bezahlt von jenen Millionen, die gerade vor dem Nichts stehen.
„Unsere“ Regierung hat jedweden Bezug zur Realität und zu so banalen Selbstverständlichkeiten wie Anstand und Augenmaß verloren. Offensichtlicher und mit mehr Verachtung kann der kriminelle Räuberstaat seinen Steuersklaven beim besten Willen nicht mehr ins Gesicht spucken.
Rechtsstaat-Resterampe
Ein bahnbrechendes Urteil des Amtsgerichts Dortmund sorgte für mächtig Furore: Ein Richter hatte dort drei Männer freigesprochen, die im Frühjahr gegen die damals geltenden Corona-Kontaktbeschränkungen verstoßen haben sollen. Seine Begründung: Ein derart gravierender Grundrechtseingriff bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament und nicht nur einer Verordnung durch die Regierung.
Das war dem Rechtsstaat dann wohl doch deutlich zu viel Rechtsstaatlichkeit, daher hat die Staatsanwaltschaft bereits Berufung angekündigt.
Was erlaubt sich auch so ein kleiner Amtsrichter, dem Merkelismus, wo die Rückgängigmachung von Wahlen zum guten Ton gehört, so gnadenlos in die Suppe zu spucken? Und das auch noch mit dem Argument, dass massivste Grundrechtseinschränkungen auch mal einer kurzen Abstimmung mit dem dafür eigens gewählten Parlament bedürfen? Nicht dass am Ende noch jemand auf die abstruse Idee kommt, in einer parlamentarischen Rechtsstaats-Simulation zu leben!
Bleibt nur zu hoffen, dass es dem vorlauten Dortmunder Amtsrichter am Ende noch so ergeht wie dem Epidemiologen Dr. Friedrich Pürner!
Friedrich wer? Vielleicht erinnern Sie sich noch dunkel an diesen Herren, der bis neulich noch das Amt des Leiters des Gesundheitsamtes Aichach-Friedberg bekleidete und den Kurs der Bayerischen Staatsregierung im Umgang mit der Corona-Krise kritisierte. Er hielt es zum Beispiel für falsch, dass für den Inzidenzwert nur positive Testergebnisse herangezogen werden, und kritisierte zudem die Maskenpflicht. Wir berichteten an dieser Stelle über den aufmüpfigen Staatsdiener unter dem Titel „post-stalinistische Säuberung, unmittelbar bevorstehend“. Das sollte eigentlich Satire sein, aber wie so oft, holt die Wirklichkeit im Merkelismus jedwede Satire gerne mal mit Siebenmeilenstiefeln ein: Herr Dr. Pürner ist strafversetzt worden. Natürlich nur rein zufällig. Hat mal wieder nix was mit nix zu tun. Daher sind wir streng genommen auch gar nicht die „BUNTschau“, sondern die wahren Nachrichten: Krieg ist Frieden; Freiheit ist Sklaverei; Unwissenheit ist Stärke – wissen Sie doch!
Passend dazu haben die Grünen gerade gefordert, vermeintliche Straftaten von Corona-Kritikern als „politische Kriminalität“ einzuordnen. Wir melden uns zu diesem Thema also spätestens dann zurück, wenn Herr Dr. Pürner im Grünen-Gulag einsitzt.
Geschüttelt, nicht gerührt
Fast zeitgleich mit dem Tod des großartigen Sean Connery kam heraus: James Bond geht im nächsten Film ins Exil. Seine Vertretung als 007 tritt dabei die MI6-Agentin „Nomi“ an, gespielt von der britischen Schauspielerin Lashana Lynch, die damit als erste schwarze Frau im Geheimdienst ihrer Majestät Filmgeschichte schreibt.
Warum auch nicht? Wir leben schließlich in Zeiten, wo alles irgendwie gleichgemacht und damit austauschbar wird.
Zudem handelt es sich dabei schon rein dramaturgisch um die für einen Spionage-Thriller denkbar beste Tarnung: Welchem katzenkraulenden, größenwahnsinnigen Weltherrschafts-Aspiranten käme bei einer jungen schwarzen Frau jemals auch nur der leiseste Verdacht, es mit einer Doppelnull-Agentin des britischen Geheimdienstes mit der Lizenz zum Töten zu tun zu haben, wo man diese Funktion doch klassischerweise stets mit einem alten weißen Mann assoziiert? So viel ist sicher: Auf diese geniale Idee wäre sogar Ian Fleming persönlich nicht gekommen, wenn er nicht als Spion, Visionär und Schriftsteller selbst eine Doppelnull gewesen wäre.
Bleibt nur zu hoffen, dass jetzt nicht irgendwelche engstirnigen Rassisten irgendwas von „kultureller Aneignung“ plärren!
Ach nee, sorry, das ist ja nur der Fall, wenn eine weiße Frau Rastazöpfe trägt.
„Kulturelle Aneignung“ ist bei Doppelmoralisten bekanntlich nur in eine Richtung verwerflich, aber in die andere selbstverständlich nicht.
Als weltoffene Verbuntungs- und Gleichstellungsbeauftragte meinen wir das hingegen tatsächlich ernst und schlagen daher denselben Twist auch in die andere Richtung vor: Beim nächsten Film der Reihe „Shaft“ sollte auch mal eine Frau den Job des schwarzen Superbullen übernehmen. Selbstverständlich eine weiße Frau.
Deal?
Rechtsstaat in a nutshell
Die von der Stadt Düsseldorf verfügte Maskenpflicht im nahezu gesamten Stadtgebiet ist in dieser Form rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entsprach am 9. November dem Antrag eines Düsseldorfer Bürgers im Eilverfahren. Als Begründung führte das Gericht an, für den Bürger sei aus dem Text der Verfügung nicht eindeutig erkennbar, wo und wann er der Maskenpflicht unterliege. Mindestens drei Klagen gegen die Verfügung waren eingegangen.
Der Beschluss gilt laut Gericht zunächst nur für den Antragsteller. Das ist üblich bei solchen Klagen, teilte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage mit. Die umstrittene Verfügung ist also bis auf Weiteres gültig. „Alle anderen Personen, die sich in Düsseldorf bewegen, müssen die Allgemeinverfügung beachten“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Wir halten fest: Ein Gericht stellt fest, dass eine städtische Verfügung rechtswidrig ist. Sie gilt aber trotzdem weiterhin für alle und jeden, außer für den einen einzigen, der dagegen vor Gericht gezogen ist.
RP Online schreibt dazu: „Die Stadt Düsseldorf muss auf den Beschluss aber reagieren. Sie könnte Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Die Stadt hat auch die Möglichkeit, die Verfügung neu zu fassen – oder sie doch zurückzunehmen. Die Stadtverwaltung hat sich noch nicht geäußert.“
Nun, die Stadt Düsseldorf kann aber auch auf den Beschluss einfach gar nicht reagieren und hinnehmen, dass der eine Kläger ab sofort von der Maskenpflicht befreit ist, während alle anderen sich weiterhin an eine von einem Gericht als rechtswidrig beurteilte städtische Verfügung halten müssen.
Lustig, nicht wahr?
Hören Sie morgen unsere nächste Folge von „Rechtsstaat in a nutshell“ zum Thema „Ihre Deportation ist zwar rechtswidrig, aber Sie kommen leider trotzdem in den Gulag.“
Linke Propaganda in a nutshell
In Neuseeland wurde die sozialistische Premierministerin Jacinda Ardern für eine weitere Amtszeit bestätigt. Ja, man kommt leider beim unwissenden Wahlvolk sehr weit mit marxistischen Scheißhausparolen. Kostprobe gefällig?
„Der Kapitalismus hat die Menschen im Stich gelassen. Wenn es hunderttausende von Kindern gibt, die nicht genug zum Überleben haben, ist das ein eklatanter Misserfolg. Wie sonst könnte man es beschreiben?“
Ja, wie sonst könnte man es beschreiben? Da helfen wir gerne weiter: Als dreiste Lüge.
Hunderttausende Kinder, die nicht genug zum Überleben haben, gibt es leider tatsächlich auf dieser Welt. Allerdings nicht im Kapitalismus, sondern immer nur dort, wo Krieg, primitive Tribal-Strukturen, religiöser Terror und – festhalten! – Sozialismus herrschen. Die hungernden Kinder in Venezuela – ganz sicher kein eklatanter Misserfolg des Kapitalismus, sondern einzig und allein des Sozialismus.
Es ist ausschließlich der Öffnung der Märkte zu verdanken, dass überall dort, wo noch vor wenigen Jahren Massenarmut und Elend herrschten, hunderttausende oder gar Millionen Menschen aus der Armut geführt werden konnten. Dahingegen hat der Sozialismus, wo auch immer er versucht wurde, einst prosperierende Gesellschaften in Massenarmut, Not und Unfreiheit gestürzt. Und zwar ausnahmslos.
Setzen, sechs, Frau Ardern.
Schöne Grüße von George Orwell, Teil 1
Der „Bundesgesundheitsminister“, Bankkaufmann Jens Spahn, ließ das Schafsvolk wissen: Wer „Gesundheit“ googelt, soll auf unseren verlässlichen Seiten des Bundes landen.
Wie soll das funktionieren? Plant die Bundesregierung die feindliche Übernahme von Google? Oder umgekehrt? Wo bleiben die Stimmen, die jüngst noch forderten, Google zu zerschlagen, weil es zu mächtig ist?
Uns geht das nicht weit genug. Wir finden, auch die folgenden Suchbegriffe sollten sofort zu den verlässlichen Seiten des Bundes führen: Informationsfreiheit, Unabhängigkeit, Meinungsfreiheit und Staatsferne. Wenn schon, denn schon!
Weckruf an alle, die es immer noch nicht mitbekommen haben: Wir schlittern gerade direkt in eine totalitäre Meinungsdiktatur, gegen die die letzten beiden in dieser Hinsicht ein schlechter Scherz waren. Und das auch noch mit klarer Ansage. Ja, wenigstens sind sie ehrlich, das muss man ihnen lassen. Schlimm nur, dass das keinen Aufschrei des Entsetzens gibt.
Schöne Grüße von George Orwell, Teil 2
In Leipzig gab es eine große, friedliche Demonstration von Kritikern der totalitären Corona-Maßnahmen. Aus den gleichgeschalteten deutschen Medien erfuhren wir, dass das alles nur Nazis waren. Wirklich alle! Jeder einzelne! Claus Kleber persönlich hat nämlich bei sämtlichen Teilnehmern einen amtlichen Gesinnungstest durchgeführt, der noch zuverlässiger ist als die PCR-Tests, auf deren Basis gerade die Corona-Diktatur installiert wird.
Am selben Tag demonstrierten Linksextreme gegen die Festnahme einer linken Terroristin und griffen – wie üblich – die Polizei an. Ein Aufschrei ging quer durchs Land! – Nicht.
Schöne Grüße von Nostradamus
Bundeshosenanzug Merkel ließ verlauten:
„Ich freue mich, Kamela Harris kennenzulernen.“
Man kann jetzt nur spekulieren, warum sich eine amtierende Regierungschefin freut, eine mögliche amerikanische Vizepräsidentin kennenzulernen. Das Protokoll sieht eher vor, dass sich die Chefs treffen. Geht Merkel also auch davon aus, dass Joe Biden nur ein Pappkamerad ist, der – sollte er tatsächlich Präsident werden – nach spätestens zwei Jahren an Harris übergibt? Und wenn ja, geht Merkel etwa davon aus, dann immer noch oder schon wieder im Amt zu sein? Warum schrillen bei einer solchen Ansage keine Alarmglocken bei den deutschen Mainstream-Medien?
Fragen über Fragen – die Antwort, mein Freund, weiß ganz allein der Wind. Oder wir.
Und auch wir wünschen Frau „Dr.“ Merkel, dass sie Frau Harris bald schon kennenlernt. Und zwar im Rahmen eines Kaffeeklatsches von zwei Privatpersonen ohne politisches Amt. Die beiden Marxistinnen haben sich sicher eine Menge zu erzählen.
Schöne Grüße aus der Hölle
Die angeblich designierte US-Vizepräsidentin Kamela Harris kündigte an, dass die Vereinigten Staaten unter der Regierung von Joe Biden ihre Beziehungen zu den Palästinensern erneuern und sich gegen einseitige israelische Aktionen wenden werden, die eine Zwei-Staaten-Lösung untergraben. Harris betonte auch, dass eine Biden-Administration sofortige Schritte unternehmen werde, um die wirtschaftliche und humanitäre US-Hilfe für die Palästinenser. Neben der PLO-Mission in Washington werde die Biden-Regierung auch das US-Konsulat in Ost-Jerusalem wiedereröffnen.
Richtig so! Es kann nicht sein, dass dieser wahnsinnige „Kriegstreiber“ Trump vier Jahre lang keine Terroristen finanziell unterstützt hat, damit sie auch weiterhin Juden abschlachten können, daher wird es höchste Zeit, dass die Herrschaften von der Demokratischen Partei, die früher die Schwarzen versklavt und den Ku-Klux-Klan erfunden haben, diese schöne alte amerikanische Tradition sofort wieder aufleben lassen, sobald sie mit ihrer Wahlfälschung durchgekommen sind.
Und natürlich werden sie gleich im Anschluss daran Sorge tragen dafür, dass der Iran sich Atomwaffen, äh, sorry, Atomkraftwerke bauen kann, indem sie dem Atom-Abkommen, das dieser schreckliche Trump aufgekündigt hat, wieder beitreten. Und sobald der Iran dann Atomkraft hat, bomben sie die Mullahs einfach platt, damit ihre Soldaten, die dieser schreckliche Trump überall abgezogen hat, weil er kein amerikanisches Menschenleben mehr für Schwachsinn opfern wollte, endlich wieder richtig was zu tun haben.
Also die schöne altbekannte amerikanische Version von „weitsichtiger Außenpolitik“.
Schöne neue Welt
Oben berichteten wir, wie der zwangsgebührenfinanzierte Staatspropaganda-Lügenfunk quasi sämtliche Teilnehmer der Demonstration gegen die totalitären Corona-Maßnahmen der Regierung am vergangenen Samstag in Leipzig in die Nazi-Ecke stellte. Doch es kommt noch doller: „40 Angriffe gegen Pressevertreter wurden gemeldet, die Corona-Leugner radikalisieren sich immer stärker und immer schneller“, hieß es 9. November im ZDF-Mittagsmagazin.
Der renommierte freie Journalist Boris Reitschuster, von 1999 bis zum August 2015 Leiter des Moskauer Büros des „Focus“, hat das getan, was sich für einen seriösen Journalisten gehört, nämlich recherchiert. In diesem Fall bedeutet das, ganz einfach mal bei der Polizei nachzufragen. Die Antwort lautete, wörtlich zitiert:
„Sehr geehrter Herr Reitschuster, aktuell sind wir in der Nachbereitung des Einsatzes vom 7. November 2020. Innerhalb dessen wertet unsere Kriminalpolizeiinspektion, Dezernat Staatsschutz, Hinweise aus den sozialen Medien aus, auf denen Angriffen gegen Journalisten zu sehen sein sollen. Daraus resultierend entstehen einzelne konkrete Ermittlungsverfahren. Selber hat sich aber bisher noch kein betroffener Journalist bei uns gemeldet (Stand 09.11.2020, nachmittags). Insofern lässt sich Ihre Anfrage noch nicht verifiziert beantworten.“
Wir halten fest: Von den 40 Journalisten, die laut ZDF angeblich angegriffen wurden, was angeblich „gemeldet“ wurde, wem, wo und wie auch immer, hatte zwei Tage danach immer noch kein einziger Anzeige bei der Polizei erstattet. Das kann eigentlich nur zweierlei bedeuten: Das ZDF hat diese Angriffe – wie so vieles andere – frei erfunden, oder die Angriffe erfolgten wohl eher aus dem Lager der gewaltbereiten Störer, von denen auch Reitschuster selbst eine Flasche an den Kopf geworfen bekam. Das hat ja schon Tradition beim Staatsfunk und auch den Systemmedien: Die Gewalttaten der sogenannten „Gegendemonstranten“ zur Gewalt der nicht staatskonformen friedlichen Demonstranten umlügen.
Eine Schwalbe, die noch keinen Sommer macht
Um nicht ständig von pöööhsen Rrrräääächten wie uns als „zwangsgebührenfinanzierter Staatspropaganda-Lügenfunk“ bezeichnet zu werden, hat der zwangsgebührenfinanzierte Staatspropaganda-Lügenfunk nun auch mal was über linke Gewalt gebracht! Im Rahmen des ZDF-Formats „Frontal 21“ wurde ganze neun Minuten darüber berichtet, Tenor:
„Die linksextremistische Gewalt werde zunehmend brutaler und personenbezogener. Unter dem Deckmantel emotional besetzter Themen wie Gentrifizierung und Klimaschutz rechtfertigen die Täter oftmals ihre Aktionen und nehmen dabei in Kauf, dass Menschenleben gefährdet werden.“
Tja, liebes ZDF, wie kommt das nur? Ganz einfach:
Kampf gegen Links: 0 Euro aus dem Steuertopf. Kampf gegen Rrrrrächz: Drölfzig Fantastilliarden Euro aus dem Steuertopf.
Sowas kommt von sowas!
Die kölsche Lösung
Am 11. November, dem klassischen Sessions-Auftakt des Kölner Karnevals, der in diesem Jahr „par ordre du Mutti“ einer Fake-Pandemie zum Opfer gefallen ist, hat sich die Stadt Köln etwas ganz besonders Schlaues einfallen lassen, um die Jecken daran zu hindern, illegal zu feiern: Ein Alkoholverbot. Die Kneipen waren eh zu wegen des zweiten Lockdowns, aber es durfte auch kein Alkohol in der Öffentlichkeit konsumiert werden, und nirgends durfte welcher verkauft werden. Auch nicht im Supermarkt am Abend. Totale Prohibition.
Eine solche Deppen-Idee kann nur dem Superhirn einer Oberbürgermeisterin entspringen, die einst zur Verhinderung von Vergewaltigungen durch „Zugereiste“ „eine Armlänge Abstand“ empfahl. Wer am 11. November trotz Verbots heimlich zuhause feiern und saufen wollte, hätte sich den Bölkstoff eh am Vortag gekauft, damit er ihn schön kühlen konnte, denn wer säuft schon die warme Plörre direkt aus dem Supermarkt?
Setzen, sechs, Frau Reker!
Ermächtigungsgesetz
Weil immer mehr Gerichte einzelne Corona-Zwangsmaßnahmen kassieren und zudem Richter sowie Verfassungsrechtler die bisher ausgebliebene Beteiligung des Parlaments kritisierten, will die Bundesregierung nun Nägel mit Köpfen machen: Um derartige Gerichtsbeschlüsse und Kritiken für die Zukunft zu vermeiden, präzisiert der neue § 28a des Infektionsschutzgesetzes nunmehr in 15 Ziffern, welche konkreten Grundrechtseingriffe zulässig sein sollen.
Untersagt werden darf laut der neuen Vorschrift eine ganze Menge: Sport- und Kulturveranstaltungen, Übernachtungen, Alkoholkonsum, Gastronomiebetrieb oder Gottesdienste. Ausgangsbeschränkungen dürfen für den öffentlichen wie den privaten Raum angeordnet werden, darüber hinaus Abstandsgebote und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Im Prinzip wird damit alles explizit genannt, was es seit Beginn der Pandemie an Maßnahmen so gibt und aufgrund der Generalklausel verboten wurde. Für den Fall, dass etwas vergessen wurde, bliebe die alte Generalklausel im neuen Gesetz erhalten: § 28 Infektionsschutzgesetz gilt weiterhin fort und kann dann im Zweifel auch für weitere, nicht ausdrücklich aufgezählte Maßnahmen herhalten.
Und das Beste daran ist: Der Staat wird von jedweder Haftung freigestellt. Schadensersatzklagen gegen die Regierung, egal wie überzogen, falsch oder fehlerhaft die Maßnahmen waren, laufen also allesamt ins Leere.
Zahlreiche Kritiker äußerten bereits Bedenken, dass dieses Gesetz verfassungswidrig sein könnte. Phahahahahahaha, als würde das irgendwen in der Regierung interessieren, die seit spätestens September 2015 permanenten Verfassungsbruch begeht! Oder gar beim Bundesverfassungsgericht, das auch schon die verfassungswidrige Euro-Rettung durchgewunken hat!
Wer sich nun daran stört, dass wir diese Nachricht mit „Ermächtigungsgesetz“ betitelt haben, wegen der angeblichen Parallele zum Dritten Reich: Mitnichten! Das berühmte Gesetz vom 24. März 1933 hieß gar nicht „Ermächtigungsgesetz“. Es hieß „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“. Na, merkt ihr was?
Trikolore, Trikolore!
Außenmini Heiko Maas twitterte am 12. November:
„Unsere #Bundeswehr wird 65 Jahre alt. Sie steht für Frieden und Demokratie und nicht nur heute ist ein guter Tag, unseren Soldaten danke zu sagen, die sich weltweit teils unter größter Gefahr und persönlichem Risiko dafür einsetzen.“
Welch salbungsvolle Worte, Herr Minister! Auf dem Foto, das den Tweet begleitete, sehen wir Heiko Maas, wie er einem Soldaten die Hand schüttelt. Ähem, tja… Einem belgischen Soldaten!
Nun, das kann man mal verwechseln, wenn man nicht so genau hinschaut. Die belgische Flagge besteht schließlich aus denselben Farben wie die deutsche, nur in etwas anderer Reihenfolge, und vertikal statt horizontal. Aber das muss ein deutscher Außenminister nun wirklich nicht wissen.
Sollten die Belgier tatsächlich hier mal einmarschieren, so als kleines Dankeschön für August 1914 und Mai 1940, können sie zumindest gewiss sein, dass Heiko Maas es noch nicht mal bemerken wird.
Neutral, egal, scheißegal
Bei einer Umfrage unter ARD-Nachwuchs-Mitarbeitern nach ihrer Parteipräferenz haben sich 57,1 % für die Grünen, 23,4% für die Linke und 11,2 für die SPD entschieden. Das heißt, 91,7% der hoffnungsvollen Nachwuchs-Propagandisten bei der Reichsfilmkammer, äh, sorry, beim Staatsfunk, sind rot-blutrot-grün.
Wie jetzt? Wir sind ein wenig enttäuscht: Nur 91,7%? Das sind zu wenige, um stramm auf Linie zu sein für eine garantiert ausgewogen linksradikale Berichterstattung! Was ist mit den restlichen 8,3%? Da muss nachgebessert werden! Abweichler werden nicht geduldet!
Oh, wir bitten um Entschuldigung, denn wir waren ein wenig vorschnell. Soeben erreichte uns die Eilmeldung, dass die restlichen 8,3% Anhänger der MLPD sind.
(Autor: Die Stahlfeder)
(BUNTschau Oktober 2020, Teil 7 <—> BUNTschau November 2020, Teil 2)
(Zur ersten BUNTschau 2016 gelangen Sie hier.)
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