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Über das kaum beachtete Kartellabkommen der deutschen Bundes(tags)parteien im Jahre 2016 – von Niels Dettenbach
Den Begriff „Ermächtigung“ verbinden die meisten Deutschen mit dem „Ermächtigungsgesetz“ Hitlers, welches seiner Administration faktisch uneingeschränkte Macht verschaffte und so der Hitleritis den Weg frei machte.
Ermächtigung bedeutet, dass eine staatliche Regierung sich zum Regime erhebt, indem sie systematisch jedweden realen Einfluss der Bevölkerung / Bewohner des Landes unterbindet beziehungsweise das eigene Handeln immer mehr davon entkoppelt.
Wie unser aktuelles Regime seine Ermächtigung ganz systematisch – und gar nicht mal so heimlich – vorantreibt, soll dieser Beitrag beleuchten.
Zur Ermächtigung eines Regimes gibt es verschiedene Wege. Unser heutiges Regime hat den Weg der Kartellbildung zwischen Parteien gewählt. Via „Klimaschutz“ wird lediglich die zweite Stufe eingeläutet – eine Vielzahl an kleinen und größeren Gesetzen, die gezielt die Rechte des Untertanen beschneiden und die Macht des Staates noch viel weiter ausdehnen werden.
Wer das nicht befürwortet, steht „außerhalb des gesamtgesellschaftlichen Konsenses“ und ist damit nicht nur ein Störenfried, sondern ein „Antidemokrat“. Auf keinen Fall „sozial“.
Das (gar nicht mal so) „geheime“ Parteienkartellabkommen der (bis dahin) etablierten Bundes(tags)parteien von 2016 zur gemeinsamen Selbstermächtigung innerhalb eines Parteienkartells wird inzwischen – im deutschen Neusprech – der „Grundkonsens in Deutschland“ genannt. Er soll, so das Mantra, „Handlungsfähigkeit sichern“ und die „Demokratie schützen“ (vor zuviel falschen Wählern). Auch mehr „Gestaltungswille“ – Neusprech für Ermächtigung / Herrschaft über Untertanen nach chinesischem Vorbild oder jenem der Nationalen Volksfront der DDR – wird nonstop propagiert.
Wie konnte es passieren, dieses sukzessive, spätestens seit Thüringens Wahl-Unfall nicht mehr zu übersehende Abgleiten in die nächste neu-marxistische / globalsozialistische Diktatur?
Es war 2016, als die Spitzen der bis dahin etablierten Bundesparteien sich über Wochen regelmäßig trafen, um – wie es offiziell hieß – den „Umgang“ mit dem „Phänomen AfD“ unter Führung von Merkel und Maas zu sondieren. Die beiden Letztgenannten gaben während dieser Zeit auch diverse Interviews, deren Aussagen zwischen den Zeilen bemerkenswert waren, aber erstaunlicherweise weithin überhört wurden.
Das Kartellabkommen wurde 2016 unter dem Topic „Hauptsache gegen die AfD“ unter Federführung von Maas und Merkel und gemeinsam mit allen etablierten Bundestagsparteien initiiert. Natürlich wurde es nicht so genannt, war aber im Grunde nichts anderes als gegenseitige Zusagen zum systematischen „Austricksen“ des deutschen Parlamentarismus mit dem Zweck, ein dauerhaftes Regime zu installieren und so jede echte Opposition von Mitwirkung, Trögen und Posten fernzuhalten. Anstatt also vor den Augen des Wählers über Pfründe und Privilegien zu streiten, beschloss man kurzerhand, künftig einvernehmlich (Grundkonsens) zu teilen und dafür zu sorgen, dass diese „Nationale Front“ von keiner neuen politischen Kraft – heiße sie AfD oder anders – und/oder ihren Wählern noch einmal bedroht werden kann.
Was wurde aber tatsächlich gemacht? Was wurde da tatsächlich vereinbart? In tagelangen Sitzungen einigte man sich unter den etablierten Bundestagsparteien, die sich selbst als die einzig „demokratischen“ bezeichnen, auf das Folgende:
- dauerhafte Aufteilung von Macht, Posten und Pfründen beim gemeinsamen Regime, sowie „Sanktionen“ bei Verstößen einzelner Kartellfraktionen und bindende „Koalitionsverzichtserklärungen mit anderen“, also der AfD.
- die systematische, konsequente Ausgrenzung aller neuen, ihre Macht, Posten und Pfründe bedrohenden Kräfte / Parteien bei Koalitionen, bei der Vergabe von Posten und in politischen Arbeitsprozessen.
- über die in Deutschland fast durchweg via Eigentumsanteile von Parteiseilschaften oder via staatlichen Entitäten und Gremien in der Hand der etablierten Parteien liegende „Medienlandschaft“ gezielte gemeinsame Propaganda für einen selber, sowie harte Diskreditierung des politischen Gegners mit allen Mitteln.
- die sukzessive Zentralisierung von Bildungsinhalten in Schulen (Stichwort „Digitalisierung“) auf Bundesebene, Ideologisierung von Wissenschaft und Forschung über Subventionierung und so weiter.
- gezielte Besetzung von Gerichten und Gremien mit treuen Parteikadern beziehungsweise ideologisch „abgeklopften“ Richtern sowie Schaffung von Spezialgerichten mit entsprechender Besetzung.
- gezielte und vertiefte Einbindung der Gewerkschaftsseilschaften und der Staatskirchen.
- Einführung des „Demokratischen Sozialismus“ als etwas Wünschenswertes „für“ den Bürger in den alltäglichen Wortschatz und Sprachgebrauch sämtlicher Parteien. Dass Sozialismus auch in bunt nichts anderes heißt als absolute Regulierungsmacht, fällt dabei unter den Tisch, da diese Variante via „Demokratie“ quasi von vornherein grundgesetzkonform ist. Die „Demokratie“ wird in diesem Fall also per Grundgesetz über den eigentümlichen deutschen Parlamentarismus von jenen hergestellt, die sie aushebeln.
Die Folge dieser Maßnahmen: Jede Partei wie die AfD oder eine „Koalition neuer Parteien“ müsste mindestens 51 Prozent aller Wählerstimmen holen, um auch nur das Geringste bewegen zu können, da die Wirkung echter Opposition von vornherein eliminiert ist.
Allerdings gibt es aber ja auch die 5-Prozent-Hürde – das heißt; es gilt im Grunde nur zu verhindern, dass sich einzelne größere Fraktionen / Parteien bilden können, welche diese Hürde „zu nehmen“ in der Lage sind und koalitionsfähig zu werden drohen. Es gilt also, eine solche Koalitionsfähigkeit gezielt zu unterlaufen, was durch die Androhung von „Kollektivhaft“ an die Adressen der anderen Parteien geschieht. Was das bedeutet, kann zur Zeit am Exempel der FDP beobachtet werden, das gerade statuiert wird.
Dies zu verhindern gelingt im Großen und Ganzen mittels der erwähnten Propagandaaktivitäten. Aber für den Fall, dass dies einfach nicht genügen sollte und durch den Wahlerfolg neue Kräfte drohen, wurde eine Art „Road Map“ gestrickt (über die Maas in Interviews mehrfach beiläufig sprach, um sie zu „sondieren“).
Um einen „Umsturz“ des Regimes durch Wähler technisch weitreichend zu verhindern, wurden „präventive“ sowie „nachträgliche“ Möglichkeiten eruiert:
- massive, gezielte Zensur-Maßnahmen im Internet, namentlich sozialen Netzwerken in den Wochen vor Bundestagswahlen unter den Schlagworten „fake news aus Russland“ sowie „Kampf gegen Hass und Hetze“ (NetzDG). Damit wurden auch die „neuen Medien“ quasi unter staatliche Steuerung gestellt. „Verbraucherschutz“, „Breitbandausbau“, „Digitalisierung“ – alles bloß Bezeichnungen für die Tatsache der staatlichen Übernahme des Internets, indem man es zum „öffentlichen Raum“ – also staatlich zu sichernden und damit zu beherrschenden Raum – erklärt.
- Mit DSGVO und NetzDG wurde nichts anderes geschaffen als ein Damoklesschwert, mit dem das Regime letztlich jedes Internet-Unternehmen zur „Kooperation“ nötigen kann; bis hin zu dessen Zerschlagung. Die DSGVO verschafft dem Staat nie geahnten Ein- und Überblick über die Daten seiner Bürger.
- zeitgerechte und potentielle Herabsetzung des Wähleralters auf 16 Jahre (wie bei den Nazis und anderen totalitären Regimen – die Jugend ist wie auch FFF zeigen, am einfachsten politisch „einzurollen“).
- Parteiverbotsverfahren am Laufen halten oder „in Aussicht stellen“, damit mittelbar auch gegen eventuelle „Kartellbrecher“, die somit die Kriminalisierung der eigenen Fraktion riskieren (siehe Thüringen FDP). Auch Maßnahmen für den Fall, dass das Kind aller Vorsicht zum Trotz dennoch in den Brunnen fiele und ein Mehrheitserfolg der „Opposition“ zustande käme, wurden bereits diskutiert.
Mögliche Gründe für die Aberkennung des Wahlergebnisses sind:
- „russische Fake News“ machen das Wahlergebnis ungültig
- diverse „mögliche“ Notstandsregelungen in Gang setzen / Wahl wiederholen lassen (Maas hatte dazu mehrfach konkrete Andeutungen gemacht).
- Parteiverbot
Die AfD war bei all dem lediglich der „offizielle Anlass“, aber nicht der wirkliche Grund, denn die Vereinbarung wirkt letztlich gegen jede neue politische Kraft, die von Vornherein und ungeachtet ihrer Inhalte und Ideen als „Europaskeptiker“, „Rechtsradikalismus“ oder „Klimaleugner“ im Sinne des Regimes diskreditiert werden muss.
Das „Prinzip der Machtteile“ (z.T. auch durch zeitliche „Abwechslung“) von
Parteien ist übrigens nicht neu, sondern gilt auf EU-Ebene sowie bei anderen supranationalen Behörden inoffiziell und seit Jahrzehnten als bewährt. Allerdings soll es 2016/2017 einen erbitterten internen Streit in den Reihen der EU gegeben haben. Eine Partei wollte sich anscheinend nicht an die Vereinbarung halten und damit an die Öffentlichkeit gehen. Im Zuge dieser Ereignisse drang zwar einiges nach außen, konnte aber von den staatsnahen Medien zeitnah wieder „eingefangen“ werden.
Wohin „uns“ das führt, liegt auf der Hand: Wer opportun der Staatskaste zudient, dem wird es gut ergehen und er wird sich auch weiterhin am gemeinsamen Staatstrog laben dürfen. Diese Kaste – in den USA als „the swamp“ bezeichnet – wächst seit Jahren stetig und überproportional. Der demokratische Sozialismus wird eine Sklaverei 2.0 – denn es gilt nach wie vor: Der Staat ist der einzige Parasit der Welt, der größer wird als sein Wirt. Er wächst so lange, bis der Wirt stirbt.