von ScienceFiles
“Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.”
Das “First Amendment” zur US-Amerikanischen Verfassung schließt grundsätzlich jede Form der Einschränkung von freier Rede, also von Meinungsfreiheit, aus.
Die Überlegung dahinter ist recht einfach:
- Von einem freien und mündigen Bürger muss angenommen werden, dass er sein bester Richter über die Meinungen anderer ist und für sich in der Lage ist, deren Validität oder Begründetheit zu beurteilen.
- Wenn Institutionen damit beginnen, Meinungsfreiheit nur noch bedingt zuzulassen, per Gesetz zu regeln, dass bestimmte Meinungen ausgeschlossen sind, dann ist der Boden einer Demokratie verlassen und der Weg in die Diktatur, den Totalitarismus begonnen.
Unter erwachsenen Menschen ist es eine Binsenweisheit, dass man Personen, die als staatliche Amtsträger kraft Position eine gewisse Macht haben, kontrollieren und überwachen muss, denn Menschen, die entsprechende Positionen erreichen, tendieren über kurz oder lang dazu, diese Positionen auch zu missbrauchen, sie im eigenen Sinne und nicht im Sinne ihrer Wähler auszufüllen.
Der altruistische Politiker ist ebenso eine Fabelgestalt, wie der gemeinnützige, ehrliche oder nicht-opportunistische Politiker. Also müssen Regierungen überwacht werden, also müssen ihre Befugnisse auf die Regelung des Nötigsten eingeschränkt werden.
Denn: Mit jeder Befugnis, die freie Bürger an eine Regierung abtreten, geht die Möglichkeit von Korruption einher.
Kaum eine Theorie der Sozialwissenschaften beschreibt dies besser als die Konflikttheorie. Letztlich geht es allen Mitgliedern in allen Gesellschaften darum, sich Zugang zu Ressourcen zu verschaffen und diesen Zugang nach Möglichkeit exklusiv zu gestalten, d.h. andere gesellschaftliche Gruppen auszuschließen. Der Kampf der Parteien, die über die letzten Jahrzehnte fast unbehelligt den Staat zu ihrer Beute machen und unter sich aufteilen konnten, gegen die AfD ist ein Beispiel für einen solchen Kampf um Ressourcenzugänge.
Ressourcenzugänge kann man dadurch sichern, dass man behauptet, der Anspruch, den Konkurrenten anmelden, sei nicht legitim, indem man ihnen unlautere Motive, in Deutschland am besten eine rechte Gesinnung unterstellt und ihre Meinungen ächtet. Um zu verhindern, dass es sich Parteien in einem Staat bequem machen, die Bürger mehr und mehr auspressen, politische Gefallen an diejenigen verkaufen, die am besten bezahlen und es sich auf diese Weise sehr gut gehen lassen, auf Kosten der Allgemeinheit, haben die Väter der US-Verfassung jede Einschränkung der Meinungsfreiheit ausgeschlossen.
Denn Parteien und ihre Günstlinge, die die Möglichkeit haben, eine Gesetzgebung zu verabschieden, die von ihrem Kanon der Meinungen abweichende Meinungen ausgrenzt, kriminalisiert, ächtet, werden diese Möglichkeit natürlich nutzen, um die eigene Verfügungsmacht über Ressourcen zu sichern und Konkurrenten auszuschließen.
Die vielen Gesetze und Bestimmungen, die in Deutschland unter dem Vorwand des Kinder- und Jugendschutzes, unter dem Vorwand, man müsse gegen Hate Speech vorgehen oder unter dem Vorwand von Paragraph 130 Strafgesetzbuch „Volksverhetzung“ die Meinungsfreiheit einschränken und damit zerstören, schaffen ein Meinungs-Monopol für die Parteien, die die Kontrolle über Gesetzgebung ausüben und dieses Monopol ausnutzen, um ihren Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen vor Konkurrenz zu sichern.
Fragen Sie sich doch einmal, auf welcher Grundlage sich ein Hanswurst in einer Partei, der Ihnen intellektuell mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht das Wasser reichen kann, das Recht nimmt, zu bestimmen, welchen Meinungen Sie sich aussetzen dürfen und welchen nicht. Fragen Sie sich, wo ein Politdarsteller die Frechheit hernimmt, Ihnen ihre Freiheit, Meinungen selbst zu beurteilen, Meinungen selbst für unterirdisch oder bedenkenswert einzuordnen, zu beschneiden.
Wer sich beide Fragen stellt, kann das Ausmaß der Unverschämtheit, mit der Politdarsteller sich anmaßen, die Menge der freien Meinungen für andere zu bestimmen, abschätzen.
Ergänzend dazu Michael Werner:
Ja, Ihr habt richtig gelesen: Angebliche Meinungsfreiheit. Es gibt in Deutschland nämlich keine Meinungsfreiheit. Noch nicht mal auf dem Papier.
Und schon plärren alle: „Doch! Steht in Artikel 5 des Grundgesetzes!“
Nein! Einfach mal zu Ende lesen! In Absatz 1 steht zwar was von Meinungsfreiheit und dass eine Zensur nicht stattfindet, aber dann kommen die Absätze 2 und 3:
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
Meinungsfreiheit mit einem „ja, aber“ – also dass der Staat bestimmte Meinungen verbieten kann –, ist die Perversion von Meinungsfreiheit. Entweder hat man Meinungsfreiheit oder nicht – eine auch nur leicht eingeschränkte Meinungsfreiheit ist bereits keine solche mehr. Ein bisschen Meinungsfreiheit gibt es nicht, ebenso wenig wie ein bisschen schwanger oder ein bisschen tot sein.
Wenn der Staat willkürlich Gesetze erlassen kann, indem er Straftatbestände ohne Schaden und ohne Opfer wie „Beleidigung” oder „Volksverhetzung” frei erfindet, um unliebsame Meinungsäußerungen zu unterdrücken, oder gar ein „Netzwerkdurch-setzungsgesetz” erlässt, dann hat man keine Meinungsfreiheit, sondern bloß die „Freiheit”, Meinungen zum Ausdruck zu bringen, die der Staat erlaubt. Wer das für echte Meinungsfreiheit hält, der hält auch die Kloake von Mumbai für eine Edelparfümerie.
Ein Beispiel für echte Meinungsfreiheit ist der Erste Zusatzartikel zur Verfassung
der USA:
„Der Kongress soll kein Gesetz erlassen, das eine Einrichtung einer Religion zum Gegenstand hat oder deren freie Ausübung beschränkt, oder eines, das Rede- und Pressefreiheit oder das Recht des Volkes, sich friedlich zu versammeln und an die Regierung eine Petition zur Abstellung von Missständen zu richten, einschränkt.”
Ich hoffe, man erkennt im Direktvergleich den Unterschied: Während unser freiheitsfeindliches Grundgesetz dem Staat ausdrücklich erlaubt, Gesetze zu erlassen, die die Meinungsfreiheit einschränken (wodurch sie de facto nicht mehr existiert), verbietet die US-Verfassung dem Staat, solche Gesetze zu erlassen, und zwar ohne Wenn und Aber. Demnach kennt das US-Recht auch keine Straftatbestände wie „Beleidigung”. Daher sitzt in den USA auch kein Mensch wegen eines gesprochenen Worts, das keinen Schaden anrichtet, im Gefängnis. In Deutschland hingegen schon.
Um einen möglichen Einwand vorwegzunehmen: Selbstverständlich muss man abgrenzen zwischen einer Meinungsäußerung und einer (falschen) Tatsachen-behauptung. Wenn ich über Herrn XY wahrheitswidrig behaupte, dass er ein Kinderschänder sei, und er kommt daraufhin in Untersuchungshaft, verliert seinen Job und seine bürgerliche Existenz, dann muss ich dafür natürlich zur Rechenschaft gezogen werden, weil ich mit meiner Äußerung einen (bezifferbaren) Schaden angerichtet habe. Aber eine reine Meinungsäußerung, und sei sie noch so unerträglich und dumm, richtet keinen Schaden an. Im Gegenteil, es ist ja gerade der Sinn von Meinungsfreiheit, auch unerträgliche und dumme Meinungsäußerungen zu schützen.
Echte Meinungsfreiheit bedeutet daher gerade, auch unerträgliche und unfassbar dumme Meinungen zu ertragen. Und eben auch falsche und moralisch verwerfliche.
Wer das nicht kann und will, sondern nur Meinungen hören will, die er nicht
unerträglich findet, ist ein Feind der Meinungsfreiheit und kein bisschen besser als jeder dahergelaufene Faschist.
Viele sagen nun: „Eingeschränkt fühlen müssen sich durch die Absätze 2 und 3 von Artikel 5 GG eigentlich nur Volksverhetzer, Menschen, die andere Menschen beleidigen, und diejenigen, die das GG abschaffen wollen.“
Gut, dann mögen die mir doch bitte mal folgende Fragen beantworten:
- Was genau soll „Volksverhetzung” bitte sein, wenn nicht reine Willkür des Staates, vor allem §130 StGB in seiner Neufassung, mit der es problemlos möglich ist, so ziemlich jede pointierte Kritik an der Regierung unter Strafe zu stellen? Und vor allem: Wo ist das „verhetzte Volk”?
- Was bitte soll eine „Beleidigung” sein? So etwas wie eine „persönliche Ehre” existiert nicht und ist daher auch kein schützenswertes Rechtsgut. Zudem: Was ist hier der Maßstab? Dass ich mich persönlich beleidigt fühle? Also eine subjektive Befindlichkeit, die von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist? Wenn mich jemand ein Arschloch nennt, dann lache ich, nenne ihn auch ein Arschloch, und gut ist’s. Andere rennen gleich zum Staatsanwalt. Und dann muss ein Richter entscheiden, ob das nun eine „Beleidigung” war oder nicht. An der Stelle sind der Willkür bereits Tür und Tor geöffnet.
- Warum genau darf man nicht der Meinung sein, dass das Grundgesetz abgeschafft werden und beispielsweise durch eine bessere Verfassung (wie die der USA) ersetzt werden sollte? Ja, warum darf man denn nicht auch der Meinung sein, dass die Demokratie und/oder der Staat abgeschafft werden sollten, weil man beides (zurecht!) für Unfreiheit und Unterdrückung hält? Wenn man in einem Land noch nicht einmal offen über das Für und Wider der Verfassung, der Demokratie oder des Staates diskutieren darf, dann hat man definitiv keine Meinungsfreiheit.
Und das ist in Deutschland der Fall.
Siehe auch:
Hat dies auf Nicht-Linke Blogs rebloggt.
Geschichtsbucheintrag der Zukunft ueber die BRD: Vor lauter Angst vor den Nazis wurden sie zu Faschisten.