Aus dem neuen Gesetzeskatalog der Staatsschule Buntland

Liebe Kolleginnen, Kollegen, alles dazwischen, darunter, darüber und Reptiloide,

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§ 666 Diverses in „Unterricht“ bzw. was davon übrig ist

Für den (etwas weniger) reibungsvollen Ablauf Ihrer Dompteur- und Dompteurintätigkeit sowie Indoktrinationsbemühungen sind ab dem 01.11.2017 folgende erweiterte Statuten des Schulunrechts im o.g. Unterbereich zu berücksichtigen:

(1) Das Mitführen von Pfefferspray ist verpflichtend, darf aber nur im äußersten Notfall* zur Anwendung kommen.

(2) Das Tragen einer kugelsicheren Weste ist verpflichtend, darf aber für keinen der bis zu 50-Kopf-starken Klassengemeinschaft sichtbar sein, um für den „Lernbetrieb“ nicht zwingend notwendige, schießtechnische Zwischen- und Einzelfälle nicht zu provozieren.

(3) Die Nutzung von Baustellen- und Flughafen-Lärmschutz-Kopfhörern ist für der/die/das Personal vor und zwischen dem „Unterricht“ sowie in Pausen verpflichtend.

(3a) Hörsensiblen Lehrkräften und Lehrkräftinnen ist in Sonderfällen und nach Absprache mit Verwaltung, Unterverwaltung, Unterunterverwaltung, Unterunterunterverwaltung, Vor-unterunterunterverwaltung, Schulleitung, Elternbeirat, Verein der Ehemaligen sowie  der Bundesärztekammer das Tragen eines Geräuschschutzes auch während des „Unterrichts“ gestattet.

(3b) (3a) ist augenblicklich hinfällig, sowie sich wer auch immer** durch den Anblick eines Bienenkopf-Lehrkörpers/Lehrkörperins diskriminiert fühlen sollte.

(3c) (3b) ist für den Zeitraum des zum Ausdrucks kultureller Vielfalt verpflichtenden Pausenhof-Appells und morgendlichen Muezzin-Rufes unwirksam.

(3d) Siehe (3a), (3b) und (3c)

(4) Das Zensurenspektrum wird fortan auf die Noten „Sehr gut“ und „Gut“ beschränkt, um zu gewährleisten, dass „hier gemachte“ Abschlüsse auch weiterhin die Konkurrenz bzw. den Vergleich im internationalen Bildungskanon nicht scheuen müssen.

(5) Rechtschreibung, Satzbau und Grammatik sind laut einer von der Antonius-Amadeus-Klozart-Stiftung initiierten Studie (siehe Vong-schreibben-här-Studie) soziale Konstrukte, die sich diskriminierend auf kognitiv unterschiedlich ausgestatte Beschulte und Beschultinnen auswirken könnten.***

(5a) Gemäß (5) haben Beschulte und Beschultinnen fortan das Goethe-Siegel zu erhalten, sofern der Sinngeahlt ihrer Texte zu mindestens 45% erahnt werden kann.

(5b) Sofern ein/e/ Beschulte/r/s tatsächlich einmal unter die 45%-Marke fallen sollte, ist gemäß (4) die Note „Gut“ nur nach Zuhilfenahme bzw. Rücksprache mit einer/m Ägyptologin/en oder anderweitig staatlich zertifizierten Hieroglyphenexperten/in zu erteilen.

(6) Das Unterrichtsfach Mathematik wird bis auf Weiteres durch Malen nach Zahlen ersetzt.

(6a) Die Staffelung der hierfür notwendigen Kenntnisse hinsichtlich des Zahlenspektrums schlüsselt sich gemäß Kultusregenbogenkonferenz wie folgt auf:

  • Gymnasium: 1-100
  • Realschule/Mittelschule: 1-50
  • Hauptschule: 1

(6b) Ausnahmen zu (6) bilden Waldorfschulen, in denen Mathematik fortan durch Tanzen nach Zahlen ersetzt wird.

(7) Für die Gewährleistung des Verstehens von Arbeitsaufträgen ist die nur mündlich vorgetragene Arbeitsanweisung vonseiten der Lehrpersonen obsolet.

(7a) Gemäß Ulkusministerkonferenz haben Beschulten und Beschultinnen die im Klassenraum erfolgenden Arbeitsanweisungen von daher fortan sowohl mündlich als auch schriftlich präsentiert zu werden.

(7b) Lehrpersonen sind dazu verpflichtet, insbesondere komplex formulierte Arbeitsanweisungen (z.B. „Löse die folgende Gleichung“ oder „Lies den folgenden Text“) nicht nur mittels Tafel und Tageslichtprojektor, sondern darüber hinaus als Whatsapp-, WeChat-,  Twitter- und Facebook-Nachricht zu präsentieren.

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§ 1938 Sonstiges

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(0) Da Privatschulen im Zuge des Gemeinwohls „die vom Grundgesetz beabsichtigte soziale Durchmischung“ exekutieren müssen und auch darüber hinaus von Staates Gnaden existieren, beschloss der Bund nach dem 2,5-minütigen Lehrgang „Was heißt PRIVAT?“, der Realität größere Rechnung zu tragen und das Farcewort „Privat“ allgemeinhin zu streichen.

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*gegen länger hier lebende Schülerinnen und Schüler

** außer länger hier lebende Schülerinnen und Schüler

*** Dass auch verstaubt-reaktionäre Evidenzen hinsichtlich unterschiedlicher Intelligenzquotienten („IQ“) nur elitäre, soziale Konstrukte sind und damit im Widerspruch zu angeblich „unterschiedlichen“ kognitiven Fähigkeiten stehen, ist für die Exekution progressiver Bildungsstandards unerheblich, denn: Eine weitere Studie belegte, dass dies für (4) keine Rolle spielt.

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