Arthur Schopenhauer posthum zu 2 Jahren Gefängnis wegen Hatespeech verurteilt

H E I L M E L D U N G

Krankfurt (16.05.17). Einem allgemeinwohlgerichtlichen Gutachten der Anwalt/wältin/x/kammerschaft/in Buntler zufolge wird dem Danziger vorgeworfen, das heiligste Buch der Menschheit absichtlich falsch verstanden und in seinen 1984 Interpretationen und „Schattierungen“ nicht seriös und fair genug behandelt zu haben. Ein Gegengutachten des Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Urenkels seines Anwalts Martin Emden, Justus Emden, seines Zeichens ebenfalls Anwalt, wonach ihm auf Basis seines Schaffens ein IQ von bis zu 185 attestiert werden könne, wurde als Indiz, die Komplexität des heiligsten Buches zu durchdringen, entschieden zurückgewiesen. (Diese posthum-bunt-gerechte Erfahrung erfuhr zuletzt IQ-195-Prärechtspopulist Voltaire.)

Diese Durchdringung sei „vielleicht mittelostasiatischen sowie afrikanischen Ziegenhirten möglich“, welche qua Geburt „thematisch inkludiert“ seien, nicht jedoch „weißen Hobbyphilosophen und -psychologen mit lustigen Bärten“, so ein/e PressesprecherIn/x von Buntler. Entsprechende Hatespeechpassage wurde konfisziert und maasgerecht zensiert, um weiteren Schaden durch Hassprediger® zu verhindern. Eine kollektive Schriftgutverbrennung des Prärechtspopulisten mitsamt Ringel-Ringel-Reihe-Aufführung der Kinder aus der Lach- und Tanzkita „Radikal offen“ ist in Zusammenarbeit mit den Breiinitiativen „Wir sind die Toleranz!“ und „Wenn nicht Gratismut, was dann?“ für den kommenden Sonntag einberaumt. Ein gemeinsamer Bespuckungsmarsch bei Überführung des zu Staub verfallenen Sargs des misanthropischen Delinquenten in die JVA Krankfurt wurde von der Bunten Jugend e.V. bereits angemeldet.

Das dem Besserministerium vorliegende Corpus Delicti:

Schopenhauer_Islam

Auch ein letzter Berufungsversuch vonseiten der Verteidigung Schopenhauers, welche mit einem Originalzitat des Prärechtspopulisten auffuhr – „Ich lege hier für den Fall meines Todes das Bekenntnis ab, dass ich die deutsche Nation wegen ihrer überschwenglichen Dummheit verachte und mich schäme, ihr anzugehören“ – wurde von der Buntiskutive unter der Schirmherrschaft Otto Georg Buntacks gemäß Paragraph 1886 „Widde-widde-wie“, Absatz 1946 „Es uns gefällt“, abgelehnt.

Gemäß Geschwätzgeber wurden die Bezeichnungen „deutsch” sowie „Nation” par ordre du mufti aus dem allgemeinen Sprachgebrauch aufgrund inhärenter Aggressionsdiskriminierungsgefahr gestrichen und vom kürzlich gegründeten Eine-Welt-Ministerium (EWM) durch den weltoffenen Begriff „Buntbrei” ersetzt. Da der Delinquent A.S. die verbotenen und rückwirkend bis zu den Ottonen des Jahres 919 strafbaren Begriffe auch noch in direkter Folge verwendete, erhöhte sich seine posthume Inhaftierung um zwei weitere Jahre – ein Jahr pro Begriff. Strafmildernd wirkte sich sein offenkundiger Hass gegenüber dem Buntbrei aus, da die Richtenden zu der Auffassung gelangten, A.S. habe sich nur auf „die länger hier Ausgeraubten“ bezogen. Entsprechend darf zwar auch fürderhin auf sein Grab – und damit seinen verdorbenen Geist – uriniert werden, defäkiert jedoch nicht.

Somit ergeht es ihm rückwirkend ähnlich wie den beiden bereits erfolgreich aus dem Bewusstsein des neomoralistischen Liebmobs verdrängten, archetypischen „besorgten Bürgern“ sowie weiteren unbekannten Prärechtspopulisten wie J.W. Goethe und F. Schiller. Laut Umfrageergebnissen begrüßt die überwiegende Wahlviehschaft des alternativlosen Buntereinanders die rigorose Keimzellenvernichtung des IV. Reichs. Der Einwand Justus Emdens, dies mit bunt verzierten Willkür-Methoden des III. Reichs zu bewerkstelligen, wurde umgehend mit dem Entzug seiner Anwaltslizenz sowie einem bevorstehenden Schauprozess im Namen des Allgemeinwohlschicksalsgemeinschaftswirs widerlegt.

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